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Branchennachrichten

So dokumentieren Restaurants Einkaufsüberschüsse: Verpackung, Bestellmenge und Lieferprobleme getrennt prüfen

Wenn regelmäßig Lebensmittel übrig bleiben, prüfen Sie zunächst, an welcher Stelle das Problem entsteht: Ist die Verpackung zu groß, die Bestellmenge höher als der Bedarf, die Lieferung fehlerhaft oder wurde eine Stornierung der Küche nicht mitgeteilt? Erfassen Sie alles in einheitlichen Einheiten und besprechen Sie mögliche Anpassungen mit dem Lieferanten. Berücksichtigen Sie dabei auch Preise, Lagerung und den Aufwand bei der Warenannahme. Das EU-Ziel für 2030 ist keine Quote für einzelne Betriebe.

MenuSnap-RedaktionVeröffentlicht

Aufzeichnungen zu Überschüssen beim Einkauf sollten erkennen lassen, an welcher Stelle etwas übrig bleibt, welche Maßeinheit zugrunde liegt und welche Änderungen bei der Lieferung damit zusammenhängen könnten. Halten Sie zu große Verpackungen, Mindestbestellmengen, Lieferprobleme und kurzfristige Stornierungen getrennt fest. So können Küche und Lieferant gezielt über den jeweiligen Sachverhalt sprechen, statt sämtliche Verluste einer zu hohen Produktionsmenge zuzuschreiben.

Die Europäische Kommission teilte am 2025-10-16 mit, dass die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie an diesem Tag in Kraft tritt. Für 2030 gelten für die Mitgliedstaaten folgende Ziele: eine Verringerung um 10 % in der Verarbeitung und Herstellung sowie eine Verringerung um insgesamt 30 % pro Kopf im Einzelhandel und beim Verbrauch. Letzteres umfasst Gastronomie und Haushalte.

Die Ziele richten sich an die Mitgliedstaaten. Welche konkreten Pflichten für einzelne Betriebe gelten, muss anhand der Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Landes geprüft werden. Dieser Artikel beschreibt eine Methode zur internen Beobachtung des Einkaufs und ist weder eine offizielle Messung noch ein Bericht an eine Aufsichtsbehörde. Er bedeutet auch nicht, dass jedes Restaurant dieselbe Reduktionsquote erfüllen muss.

Legen Sie zunächst ein einheitliches Erfassungsverfahren für eine Zutat fest

  • Zutat und Spezifikation: Notieren Sie Bezeichnung, Packungsgröße und Chargen- oder Lieferkennzeichnung, damit gleichnamige Produkte mit unterschiedlichen Spezifikationen nicht zusammen erfasst werden.
  • Maßeinheit: Legen Sie fest, ob nach Gewicht oder Stückzahl erfasst wird, ob die Verpackung mitgerechnet wird und an welcher Stelle die Erfassung erfolgt. Kennzeichnen Sie Schätzwerte gesondert.
  • Tatsächlicher Warenfluss: Halten Sie fest, an welchen Stellen Wareneingang, Öffnen der Verpackung, Verbrauch und Überschuss beobachtet werden. Erfassen Sie Zutaten und fertige Speisen getrennt.
  • Ursache: Unterscheiden Sie zwischen Qualitätsproblemen bei der angelieferten Ware, Verlusten bei der Verarbeitung, angebrochenen und nicht vollständig verbrauchten Packungen sowie zubereiteten, aber nicht verkauften Speisen. Ordnen Sie nicht alles derselben Ursache zu.
  • Betrieblicher Hintergrund und Zuständigkeiten: Notieren Sie Stornierungen, Menüänderungen oder Veranstaltungen und halten Sie fest, wer die Angaben prüft und wer den Lieferanten kontaktiert.

Wenn keine Möglichkeit zum Wiegen besteht, können Sie zunächst nach Kategorien beobachten. Schätzungen dürfen jedoch nicht als genaue Wiegeergebnisse ausgewiesen werden. Fehlen ältere Daten, beginnen Sie mit der Erfassung ab einem tatsächlichen Startdatum. Wenn ein Geschäftspartner eine Meldung verlangt, prüfen Sie dessen Definitionen gesondert; führen Sie das interne Register nicht einfach als offizielle Datengrundlage an.

Probleme mit Verpackung, Bestellmenge und Lieferung auseinanderhalten

  • Eine Packung bleibt wiederholt teilweise ungenutzt: Prüfen Sie die Aufzeichnungen zum Öffnen und Verbrauch und fragen Sie anschließend nach einer besser geeigneten Packungsgröße. Berücksichtigen Sie zugleich den Stückpreis, die Lagerbedingungen und den zusätzlichen Arbeitsaufwand.
  • Eine Lieferung ist zu groß: Unterscheiden Sie zwischen Mindestbestellmenge, Lieferhäufigkeit und der Bedarfsschätzung des Betriebs. Ein Rückgang der Einkäufe allein belegt keine Verringerung der Lebensmittelverschwendung.
  • Die Lieferung entspricht nicht der Bestellung oder es gibt Qualitätsbedenken: Gehen Sie nach dem Verfahren zur Warenannahme vor. Befugte Mitarbeitende entscheiden, ob die Ware angenommen, zurückgesandt oder nicht verwendet wird. Bewahren Sie die Chargenangaben und erforderlichen Belege auf.

Wenn Sie dem Lieferanten erläutern, wann bei derselben Spezifikation im aktuellen Menüzeitraum wiederholt Überschüsse auftreten, lässt sich der Sachverhalt leichter überprüfen als mit pauschalen Schuldzuweisungen. Streitigkeiten über Verantwortung und Kosten sind anhand des Vertrags und fachlicher Beratung zu klären; aus den Aufzeichnungen allein ergibt sich nicht automatisch, wer Schadenersatz leisten muss. Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsfragen müssen zuerst geklärt werden. Verlängern Sie die Verwendungsfrist unsicherer Lebensmittel nicht, um ein Reduktionsziel zu erreichen.

Änderungen des Bedarfs müssen Einkauf und Küche erreichen

Eine unverbindliche Reservierungsabsicht, eine von beiden Seiten bestätigte Personenzahl und die tatsächliche Gästezahl vor Ort sind nicht dasselbe. Die Angaben zum Bedarf, die Einkauf und Küche erhalten, sollten ihre jeweilige Grundlage nennen. Stornierungen und Menüänderungen müssen rechtzeitig an die für die Vorbereitung zuständige Person weitergegeben werden. Auch das Aufrufen eines Menüs, das Absenden einer Bestellung, deren Annahme durch den Betrieb und der Beginn der Zubereitung sind unterschiedliche Schritte. Die Zahl der Seitenaufrufe allein ist daher keine geeignete Bestellgrundlage.

Prüfen Sie nach einer Anpassung, ob dadurch eine andere Stelle zusätzlich belastet wird

Ändern Sie jeweils nur eine Sache: die Verpackungsgröße, die Lieferhäufigkeit oder die Größe der Zubereitungschargen. Halten Sie die Daten vor und nach der Änderung unter vergleichbaren Menü- und Betriebsbedingungen fest. Kleinere Packungen können den Aufwand für das Öffnen und die Handhabung der Verpackungen erhöhen; häufigere Lieferungen können auch die Arbeit bei der Warenannahme verändern. Dieser Aufwand und die Preise sollten gemeinsam mit den Lebensmittelüberschüssen betrachtet werden.

  • Ergebnisse bei Lebensmitteln: Erfassen Sie übrig gebliebene Zutaten, nicht verkaufte fertige Speisen, unzureichende verfügbare Mengen und kurzfristige Nachbestellungen. Greifen Sie nicht nur einen einzelnen Wert heraus, der zurückgegangen ist.
  • Arbeitsbelastung: Halten Sie neue Schwierigkeiten bei der Warenannahme, Verarbeitung und im Service sowie die jeweils zuständige Person fest.
  • Speisen und Angaben im Menü: Wenn sich die Vorbereitung ändert, prüft die Küche die tatsächlichen Portionsgrößen und die Qualität. Bereits von Gästen bestätigte Inhalte dürfen nicht reduziert werden, ohne das Menü entsprechend zu aktualisieren.
  • Ergebnis der Abstimmung: Notieren Sie, welchen Anpassungen Einkauf, Küche und Lieferant jeweils zugestimmt haben. Noch ungeklärte Ursachen bleiben als solche vermerkt.

Verkaufsberichte können helfen, den Bedarf besser zu verstehen, bilden aber weder den gesamten Lagerbestand noch alle Verluste ab. Ob Überschüsse zurückgegangen sind, lässt sich nur anhand vergleichbarer Aufzeichnungen beurteilen. Veränderungen beim Umsatz allein sagen nicht aus, ob weniger oder mehr Lebensmittel verschwendet wurden. Interne Verbesserungen eines Betriebs bedeuten außerdem nicht, dass damit ein Ziel der Mitgliedstaaten erreicht ist.

Quellen

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