Branchennachrichten
Menüpreise klar ausweisen: Preiseinheiten, Menübestandteile und Aufpreise
Preise pro Person, pro Portion und nach Gewicht sollten klar unterschieden werden. Auch Menübestandteile, kostenpflichtige Extras und nur auf Anfrage mögliche Änderungen sollten vor der Bestellung ersichtlich sein. Dieser Beitrag bietet eine Prüfliste für Preise und enthaltene Leistungen; die Reiseausgaben für 2026/8 dienen nur als Hintergrund und lassen keine Rückschlüsse auf das Budget für eine einzelne Mahlzeit oder die Höhe einer Preiserhöhung zu.
Preisangaben auf der Speisekarte sollten Gästen vor der Bestellung drei Dinge klarmachen: Worauf bezieht sich der Preis, was ist standardmäßig enthalten und fallen bei einer Änderung der Auswahl zusätzliche Kosten an? Klären Sie diese Angaben zuerst. Danach können Sie prüfen, ob Fotos, Übersetzungen und mündliche Auskünfte damit übereinstimmen.
Das INE veröffentlichte am 2026-10-2 vorläufige EGATUR-Daten für August. Die Ausgabenkategorien umfassen Unterkunft, internationalen Verkehr, Verpflegung und weitere Reisekosten.
Diese Statistik beschreibt die Ausgaben für eine gesamte Reise und ist keine Erhebung zu Restaurantpreisen. Die durchschnittlichen täglichen Reisekosten lassen sich weder in das Budget umrechnen, das Gäste für eine einzelne Mahlzeit zur Verfügung haben, noch belegen sie, dass Restaurants allgemein ihre Preise erhöhen sollten. Die Preisgestaltung eines Restaurants sollte sich weiterhin an den eigenen Kosten, der Art des Angebots und der Positionierung orientieren. In diesem Beitrag geht es lediglich darum, bereits festgelegte Preise korrekt auszuweisen.
Preiseinheiten eindeutig angeben
Ein Preis kann sich auf eine Person, ein einzelnes Gericht, eine Portion oder eine Platte zum Teilen beziehen. Preise für halbe und ganze Portionen sollten jeweils separat angegeben werden. Bei Gerichten, die nach Gewicht berechnet werden, sollten Sie zunächst die Einheit und das Verfahren zur tatsächlichen Feststellung des Gewichts erläutern. Gäste sollten nicht anhand der Tellergröße oder eines Fotos erraten müssen, wofür der Preis gilt.
- Gerichte und Größen: Geben Sie die Bezeichnungen der angebotenen Speisen an und unterscheiden Sie einzelne Stücke, halbe und ganze Portionen sowie Angebote zum Teilen.
- Preiseinheit: Geben Sie an, ob der Preis pro Person, pro Portion oder nach Gewicht berechnet wird. Lassen Sie nicht nur den Betrag stehen.
- Standardmäßig enthalten: Führen Sie Beilagen, Brot, Saucen und Getränke auf, die tatsächlich zum Gericht gehören.
- Zusätzliche Bestellungen: Kennzeichnen Sie kostenpflichtige Optionen und nennen Sie den Aufpreis direkt bei der jeweiligen Auswahl.
- Vor Ort zu bestätigende Angaben: Weisen Sie darauf hin, wer Tagespreise, Wiegeergebnisse oder Änderungen bestätigen muss, bevor die konkrete Auswahl angenommen wird.
Bei Menüs enthaltene Bestandteile, Auswahlmöglichkeiten und zusätzliche Bestellungen getrennt ausweisen
Bei einem Mittagsmenü sollte klar angegeben sein, wie viele Gänge ausgewählt werden können, welche Getränke zur Wahl stehen und ob Dessert und Kaffee alternativ, beide inklusive oder zusätzlich zu bestellen sind. Ist etwas an dem Tag nicht verfügbar, muss die Küche erst mögliche Alternativen und deren Preise bestätigen. Anschließend ist das Servicepersonal zu informieren, damit nicht verschiedene Mitarbeitende unterschiedliche Regeln nennen.
- Enthaltene Bestandteile und Auswahlmöglichkeiten getrennt aufführen. Ein Foto der angerichteten Speisen ersetzt keine schriftliche Beschreibung.
- Aufpreise direkt bei der jeweiligen Option angeben. Wichtige Kosten nicht erst nach dem Absenden der Bestellung nennen.
- Vor einem Austausch von Beilagen erst bestätigen, dass die Küche ihn umsetzen kann. Dann angeben, ob ein Aufpreis anfällt, und keinen uneingeschränkt möglichen Austausch versprechen.
- Auf gedruckten Speisekarten, Speisekarten fürs Smartphone und in den wichtigsten Sprachfassungen dieselben Menükombinationen aufführen. Wird eine Angabe aktualisiert, auch die anderen Fassungen prüfen.
Bei Portionen zum Teilen Orientierung geben, ohne die Essensmenge für Gäste festzulegen
Bei Gerichten zum Teilen können Sie Zutaten, tatsächliche Portionsgröße und verfügbare Größen angeben. Die Angabe, für wie viele Personen ein Gericht „geeignet“ ist, sollte nur als unverbindliche Orientierung dienen und keine ausreichende Menge für alle garantieren. Das Servicepersonal sollte zunächst fragen, ob das Gericht als Hauptspeise oder als Beilage gedacht ist und ob noch weitere Speisen bestellt werden. Danach können die Gäste selbst entscheiden, wie viel sie bestellen möchten. Angaben zu Gewicht und Zutaten müssen auf von der Küche geprüften Informationen beruhen; Fotos sollten die aktuell angebotene Version zeigen.
Streitpunkte aufgreifen und die passenden Angaben korrigieren
Bestätigen Sie vor dem Absenden der Bestellung die gewählte Größe, die Zusammenstellung des Menüs und zusätzliche Bestellungen noch einmal. Soll eine bereits aufgegebene Bestellung geändert werden, prüfen Sie zuerst die ursprüngliche Bestellung und den Zubereitungsstand. Klären Sie dann mögliche Preisunterschiede, statt dasselbe Gericht noch einmal zu erfassen. Bei Unstimmigkeiten an der Kasse vergleichen Sie die ursprüngliche Bestellung mit den bereits erfassten Zahlungen. Die verantwortliche Person sollte die ursprünglichen Informationen für die Klärung aufbewahren. Lassen Sie Gäste nicht zur Klärung einer Unstimmigkeit erneut bezahlen.
Halten Sie bei der Auswertung Missverständnisse über Preiseinheiten, Missverständnisse über enthaltene Bestandteile und Fehler bei der Erfassung von Rechnungen getrennt fest. Korrigieren Sie die ersten beiden Arten in der Speisekarte oder bei der Bestellbestätigung; bei der letzten prüfen Sie die Rechnungseinträge. Fassen Sie unterschiedliche Ursachen nicht pauschal als „unklare Preisangaben“ zusammen. Konkrete Anforderungen zu Steuern, zusätzlichen Gebühren oder der Gültigkeit von Rabatten sollte die verantwortliche Person anhand der örtlichen Vorschriften prüfen und einheitlich kommunizieren.
Quellen
- INE EGATUR: vorläufige Daten für 2026/8, veröffentlicht am 2026-10-2 · Veröffentlicht