Branchennachrichten
Barrierefreiheit digitaler Speisekarten prüfen: Lesen, Auswählen, Bestätigen und persönliche Unterstützung
Unterteilen Sie die Schwierigkeiten, die Gästen bei digitalen Speisekarten begegnen, in Lesen, Auswahl von Varianten, Bestätigung der Bestellung und Rechnungsinformationen. Prüfen Sie jeden Bereich Schritt für Schritt und legen Sie fest, wer für die Pflege zuständig ist. Bei persönlicher Unterstützung werden bereits getroffene Auswahlen berücksichtigt; sie ersetzt jedoch nicht automatisch digitale Pflichten. Dieser Artikel erläutert den Anwendungsbeginn der europäischen Barrierefreiheitsvorschriften im Jahr 2025; den genauen Geltungsbereich und mögliche Ausnahmen müssen Sie gesondert prüfen.
Um zu prüfen, ob eine digitale Speisekarte im Restaurant gut zugänglich ist, sollten Gästen die Namen der Gerichte, Preise und Varianten verständlich zusammen angezeigt werden. Rückmeldungen zu ihren Eingaben müssen erkennbar sein, und bei Bedarf sollte persönliche Unterstützung verfügbar sein. Gehen Sie Lesen, Auswählen, Bestätigen und Rechnungsinformationen getrennt durch. Das ist aussagekräftiger, als nur zu prüfen, ob sich ein QR-Code öffnen lässt.
Die Europäische Kommission gab am 2025-6-27 bekannt, dass das Europäische Barrierefreiheitsgesetz ab dem folgenden Tag, also ab dem 2025-6-28, gilt und bestimmte Produkte und Dienstleistungen erfasst. Aus diesem Datum lässt sich nicht ableiten, dass für die Speisekarten aller Restaurants dieselben Pflichten gelten.
Lassen Sie zunächst von einer qualifizierten Beratung klären, ob das Angebot Ihres Betriebs als Informationsdarstellung, elektronischer Geschäftsverkehr oder eine andere relevante Dienstleistung einzustufen ist. Prüfen Sie für die jeweilige Dienstleistung gesondert, ob eine Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt, welche nationalen Vorschriften umgesetzt wurden und welche weiteren Regeln einschlägig sind. Die Zahl der Beschäftigten und die Frage, ob über die Website Bestellungen entgegengenommen werden können, sind Anhaltspunkte, aber für sich genommen keine abschließende Beurteilung. Auch wenn Sie das Nutzungserlebnis freiwillig verbessern, dürfen Sie dies nicht als erworbene Konformitätszertifizierung darstellen.
Lesen: Lassen sich Gerichtsnamen, Portionsgrößen und Preise einander zuordnen?
Wählen Sie ein aktuell angebotenes Gericht mit einem langen Namen, Varianten und Extras aus und prüfen Sie die Darstellung mit der Textvergrößerung des Smartphones. Die wesentlichen Informationen sollten als Text zugänglich sein und nicht nur auf Fotos stehen. Was standardmäßig enthalten ist und was einen Aufpreis kostet, sollte dort angegeben sein, wo Gäste ihre Auswahl treffen. Ein vergrößertes Foto löst nicht unbedingt das Problem, dass sich nicht erkennen lässt, für welche Portion der Preis gilt.
- Dokumentieren Sie den konkreten Fall: Notieren Sie das Gericht, die Sprache und die Stelle auf der Seite, statt nur festzuhalten, dass die Speisekarte schwer lesbar ist.
- Beschreiben Sie das Lesehindernis: Wird beim Vergrößern der Preis verdeckt? Ist die Portionsgröße schwer zu finden, oder muss man wiederholt nach der Erklärung suchen?
- Prüfen Sie die Art der Hinweise: Gibt es bei ausverkauften Gerichten, Pflichtauswahlen oder Fehlermeldungen auch Hinweise, die nicht allein auf Farben beruhen? Man sollte nicht nur anhand von Rot und Grün unterscheiden müssen.
Auswählen: Funktionieren Navigation und Änderungen?
Lassen Sie die für die Pflege zuständige Person die Bezeichnungen der Bedienelemente, die Fokusreihenfolge und die Navigation mit den tatsächlich unterstützten Geräten und assistiven Technologien prüfen. Testen Sie den Weg zum Gericht, das Ändern der Menge, das Zurückgehen und das Bestätigen. Automatisierte Tests können beim Auffinden von Problemen helfen, ersetzen aber keine Tests in der tatsächlichen Nutzung. Dass sich die Seite im Browser öffnen lässt, bestätigt noch nicht ihre Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Dokumentieren Sie das verwendete Gerät und die assistive Technologie, die Schritte, bei denen Hindernisse auftreten, und die für die Pflege zuständige Person. Testen Sie Änderungen anschließend in einer separaten Umgebung, ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen, und gehen Sie dieselben Schritte erneut durch. Prüfen Sie auch andere Varianten und Preise sowie den Weg zurück. Ein einzelner erfolgreicher Durchlauf bedeutet nicht, dass alle Fälle funktionieren.
Bestätigen: Wissen Gäste, bei welchem Schritt sie gerade sind?
Das Lesen der Speisekarte, das Absenden einer Bestellung, deren Annahme durch den Betrieb und die Zubereitung in der Küche sind unterschiedliche Status. Ist die Rückmeldung unklar, prüfen Mitarbeitende zunächst die Bestellkennung und den neuesten Stand und erklären dann den nächsten Schritt. Gäste, die einen Hinweis nicht lesen können, sollten nicht aufgefordert werden, die Bestellung erneut abzusenden, um herauszufinden, ob sie erfolgreich war.
Auch Rechnungs- und Zahlungsergebnisse müssen getrennt geprüft werden. Bei einem eigenständigen Kartenterminal wird die Zahlung durch das Terminal und den Zahlungsdienstleister bestätigt; eine interne Zahlungserfassung ersetzt nicht die Bestätigung durch die Bank. Prüfen Sie, ob die betreffende Seite den Betrag und den Status des aktuellen Vorgangs verständlich anzeigt. Melden Sie Hindernisse der für diesen Bereich zuständigen Person, statt eine andere Seite, die scheinbar einwandfrei funktioniert, als Ersatz für die Prüfung zu verwenden.
Persönliche Unterstützung: Bereits getroffene Auswahlen der Gäste berücksichtigen
Gäste müssen nicht erst nachweisen, dass sie ihr Smartphone nicht bedienen können, bevor sie Mitarbeitende um Hilfe bitten. Hören Sie sich bei der Übernahme an, was bereits ausgewählt wurde, prüfen Sie, ob eine Bestellung schon abgeschickt wurde, und helfen Sie dann weiter. Verlangen Sie nicht, dass Gäste von vorn beginnen und erneut den QR-Code scannen. Treffen Sie auch keine Auswahl und veranlassen Sie keine Zahlung, bevor dies bestätigt ist. Eine Speisekarte in Papierform, mündliche Erläuterungen oder die Aufnahme der Bestellung durch Mitarbeitende können helfen. Die Verfügbarkeit persönlicher Unterstützung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass digitale Pflichten damit erfüllt sind.
Bei Fragen zu besonderen Ernährungsbedürfnissen muss weiterhin die Küchenleitung anhand der tatsächlichen Rezeptur und Zubereitungsbedingungen Auskunft geben. Die Faktenprüfung darf nicht entfallen, nur um den Ablauf zu vereinfachen. Bieten Sie während des Betriebs zunächst die verfügbare Hilfe an und geben Sie ungelöste Probleme mit der Seite an die für die Pflege zuständige Person weiter, damit diese sie weiterverfolgt.
Jedes Hindernis der zuständigen Person zuordnen
- Konkreter Gegenstand: Halten Sie das Gerät, die assistive Technologie, das Gericht oder die Auswahl sowie den Schritt fest, bei dem das Hindernis aufgetreten ist.
- Tatsächliche Auswirkung: Notieren Sie, ob Informationen nicht lesbar sind, eine Auswahl nicht getroffen werden kann, das Zurückgehen nicht funktioniert oder die Bestätigung unklar ist. Erheben Sie keine damit nicht zusammenhängenden personenbezogenen Angaben.
- Bearbeitung und erneute Prüfung: Nennen Sie die für die Pflege zuständige Person, bereits umgesetzte Änderungen, noch offene Punkte und den Weg für die erneute Prüfung.
- Übergabe im laufenden Betrieb: Halten Sie fest, wie vorläufig persönliche Unterstützung angeboten wird und wer sich um die bereits getroffene Auswahl des Gastes kümmert.
Werden der Speisekarte ausführliche Beschreibungen, komplexe Menüs oder eine weitere Sprache hinzugefügt, kann sich ändern, wie die Informationen zusammenhängen. Auch ein Wechsel der Reservierungs- oder Zahlungskomponente erfordert eine erneute Prüfung des Zuständigkeitsbereichs. Informieren Sie nach außen nur über Inhalte, die tatsächlich geprüft wurden. Machen Sie weiterhin deutlich, wo der Geltungsbereich endet und welche Ausnahmen gelten, und stellen Sie Tests mit einem Werkzeug nicht als rechtliche Zertifizierung dar.
Quellen
- Europäische Kommission: Bekanntmachung zum Anwendungsbeginn des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes, veröffentlicht am 2025-6-27; Beginn der Anwendung am 2025-6-28 · Veröffentlicht
- Veröffentlicht im BOE: Artikel 4, Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2019/882; Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen; amtliche Veröffentlichung am 2019-6-7 · Veröffentlicht
- BOE: Artikel 3, Absatz 3 des Gesetzes 11/2023; Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, in der spanischen Umsetzung; veröffentlicht am 2023-5-9 · Veröffentlicht