Praxis im Restaurant
Die Rechnung für gemeinsam bestellte Gerichte aufteilen: Anteile, Zahlungseingänge und Restbeträge prüfen, wenn jemand früher geht
Legen Sie zunächst gemeinsam mit den Gästen fest, welche Beträge einzelne Personen und welche die Gruppe übernimmt. Teilen Sie die Rechnung anschließend auf eine Weise auf, die für die aktuelle Rechnung verfügbar ist. Halten Sie für jeden Anteil die vereinbarte Summe, das Ergebnis des Zahlungsterminals, den Systemeintrag und den noch offenen Betrag getrennt fest. Werden nach einer Teilzahlung weitere Gerichte bestellt, prüfen Sie zuerst den Rechnungsstatus. Bereits bezahlte Anteile werden nicht automatisch neu berechnet; eine handschriftliche Änderung ersetzt keine Rückerstattung.
Eine gemeinsame Bestellung lässt sich nicht einfach danach abrechnen, welche Teller vor der Person stehen, die früher geht. Ebenso wenig darf der Betrag ohne Zustimmung des ganzen Tisches gleichmäßig aufgeteilt werden. Prüfen Sie zuerst die Gesamtrechnung, Rabatte und bereits eingegangene Zahlungen. Lassen Sie anschließend die Gäste vereinbaren, wie die gemeinsam bestellten Gerichte aufgeteilt werden sollen. Erst dann wählen Sie eine aktuell verfügbare Aufteilungsmethode. Prüfen Sie bei jedem Zahlungseingang den zugehörigen Eintrag und den Restbetrag. Einen Anteil aufzuteilen bedeutet nicht, dass er bereits bezahlt wurde.
Einzelbestellungen, die Vereinbarung zur Aufteilung und den aktuell offenen Betrag abgleichen
Wer früher geht, hat möglicherweise eigene Getränke bestellt und zugleich an gemeinsam bestellten warmen Gerichten Anteil. Das Personal sollte zuerst die Gerichte für den ganzen Tisch, Nachbestellungen und bereits eingegangene Zahlungen prüfen und dann fragen, wie die gemeinsam bestellten Gerichte aufgeteilt werden sollen. Ob jemand ein bestimmtes Gericht tatsächlich gegessen hat, können die Gäste untereinander klären. Servicekräfte sollten das weder aus der Entfernung zum Teller ableiten noch die Zahl der gerade anwesenden Personen als Zahl der Zahlungspflichtigen ansetzen. Auch für bereits gegangene oder vorübergehend abwesende Gäste muss die Vereinbarung eindeutig sein.
Wenn jemand einen Rabatt anspricht, prüfen Sie zuerst die im Betrieb tatsächlich geltenden Bedingungen und die daraus resultierende Rechnung. Gehen Sie nicht allein aufgrund des Studierendenstatus von einem Rabatt aus. Erläutern Sie den Zahlenden sowohl die bereits angewendeten Rabatte als auch den aktuell fälligen Betrag. Verteilen Sie die Kosten nicht mündlich auf Grundlage der ursprünglichen Preise, während das System andere Beträge ausweist. Je früher die Aufstellung geklärt ist, desto eher haben alle eine gemeinsame Grundlage für die weiteren Entscheidungen.
Wenn Personal und Gäste unterschiedliche Sprachen sprechen, erläutern Sie anhand einer übersichtlichen Gerichteaufstellung die einzelnen persönlichen und gemeinsam getragenen Anteile. Lassen Sie die zahlende Person die Vereinbarung für ihren Anteil bestätigen. Das Personal erklärt die verfügbaren Aufteilungsmöglichkeiten; wie die Kosten unter Freunden geteilt werden, entscheiden die Gäste selbst. Weisen Sie noch ungeklärte Posten ausdrücklich aus. Bitten Sie die diensthabende Leitung, sich um andere wartende Gäste zu kümmern, damit genug Zeit bleibt, die Beträge mit dieser Gruppe zu klären.
Erst die Vereinbarung zur Aufteilung treffen, dann die Aufteilungsmethode im Tool wählen
Der Leitfaden von MenuSnap zur Rechnungsaufteilung erläutert die gleichmäßige Aufteilung, die Aufteilung nach Gerichten und die Aufteilung nach Betrag. Er setzt voraus, dass zunächst vereinbart wird, wie die Kosten für gemeinsam bestellte Gerichte getragen werden. Prüfen Sie anhand der von den Gästen bestätigten Vereinbarung, welche Aufteilung für die aktuelle Rechnung möglich ist, und erläutern Sie die Beträge der einzelnen Anteile. Werden die gemeinsam bestellten Gerichte unterschiedlich aufgeteilt, erklären Sie zunächst klar, was sich tatsächlich umsetzen lässt. Das Tool dient dazu, die bereits vereinbarte Aufteilung festzuhalten; eine automatische Verteilung nach beliebigen Verhältnissen wird nicht zugesichert.
- Wenn sich der ganze Tisch auf eine gleichmäßige Aufteilung einigt, prüfen Sie die Zahl der Beteiligten und den Betrag pro Anteil. Lassen Sie Personen, die früher gehen, nicht außen vor, und rechnen Sie nicht automatisch einen zusätzlichen Anteil hinzu.
- Wenn alle ihre eigenen Gerichte selbst bezahlen, klären Sie zuerst, wie die gemeinsam bestellten Gerichte aufgeteilt werden. Prüfen Sie dann, welche Aufteilung die aktuelle Ansicht zulässt. Entscheiden Sie nicht anhand der Tellerposition, wem ein Gericht zuzurechnen ist.
- Haben die Gäste vereinbart, welchen Betrag jede Person übernimmt, prüfen Sie, ob die Summe der Anteile dem noch offenen Betrag entspricht. Bearbeiten Sie nicht nur den Anteil der Person, die zuerst geht, und lassen Sie dabei eine ungeklärte Differenz zurück.
Zahlungserfassungsblatt für jeden Anteil: Vereinbarung und tatsächliches Ergebnis getrennt festhalten
Halten Sie für jede Zahlung die folgenden Angaben zum selben Anteil fest. Verwenden Sie dafür betriebliche Kennungen, die sich nachprüfen lassen; eine separate Liste mit Kundenidentitäten ist nicht erforderlich. Eine Hilfskarte unterstützt den Abgleich, ersetzt aber weder die Aufzeichnungen des Systems noch die des Zahlungsdienstleisters.
- Grundlage des Anteils: Welche Einzelbestellungen, Vereinbarung zur Aufteilung oder bestätigten Beträge dazugehören. Weisen Sie gesondert aus, worüber sich die Beteiligten noch nicht geeinigt haben.
- Für diesen Anteil fälliger Betrag: Maßgeblich sind die aktuelle Rechnung und tatsächlich gewährte Rabatte. Prüfen Sie, ob die Summe aller Anteile dem noch offenen Betrag entspricht; gleichen Sie Differenzen nicht eigenmächtig aus.
- Tatsächliches Zahlungsergebnis: Halten Sie die Zahlungsart fest und vermerken Sie, welche Ergebnisse bestätigt und welche noch zu prüfen sind. Eine vorgezeigte Bankkarte oder ein Ausdruck der aufgeteilten Rechnung belegt keinen erfolgreichen Zahlungsvorgang.
- Zugehöriger Systemeintrag: Prüfen Sie, ob die bestätigte Zahlung dem richtigen Anteil zugeordnet wurde. Schreiben Sie eine ungeklärte Transaktion nicht um, nur damit die Rechnung als beglichen erscheint.
- Offener Restbetrag und zuständige Person: Prüfen Sie den Stand nach der Bearbeitung jedes Anteils erneut. Übergeben Sie nicht bezahlte Beträge, noch ungeklärte Zahlungsergebnisse und ausstehende Rückerstattungen getrennt.
Onlinezahlungen und die Synchronisierung mit der Cloud setzen eine Netzwerkverbindung voraus. Welche Funktionen der nativen App offline verfügbar sind, hängt von der verwendeten offiziellen Version und ihrer Konfiguration ab. Prüfen Sie nach Wiederherstellung der Verbindung Bestellungen und Zahlungen. Bearbeiten Sie erst dann die nächste Person, wenn das Ergebnis für den jeweiligen Anteil geklärt ist. Bewahren Sie bei ungeklärten Beträgen die Angaben zur ursprünglichen Transaktion auf.
Wird ein separates Kartenterminal verwendet, muss das Personal das externe Zahlungsergebnis zuerst am Terminal oder beim Zahlungsdienstleister prüfen und die Zahlung anschließend beim entsprechenden Anteil erfassen. MenuSnap prüft diese Transaktion an einem separaten Terminal nicht automatisch. Ist das Ergebnis unklar, muss eine dafür bestimmte Servicekraft den Vorgang weiterverfolgen. Lassen Sie eine andere Servicekraft nicht denselben Betrag erneut abbuchen und wälzen Sie ungeklärte Beträge nicht auf die Gäste ab, die noch am Tisch sitzen.
Wenn jemand nach der Zahlung geht: Nachbestellungen und Rückerstattungen nach den geltenden Vorgaben bearbeiten
Werden nach dem Weggang einer Begleitperson weitere Gerichte bestellt oder ändert sich ein Rabatt während des Bezahlvorgangs, prüfen Sie die aktuelle Rechnung, statt weiter mit dem alten mündlich genannten Gesamtbetrag zu rechnen. Die Gäste vereinbaren weiterhin selbst, wer die Nachbestellungen übernimmt. Bereits bezahlte Anteile behalten ihre ursprüngliche Grundlage und werden weder automatisch neu berechnet noch geändert. Möchten die Gäste die Aufteilung neu vereinbaren, erläutert eine dazu befugte Leitung, welche Anpassungen möglich sind. Die Tabelle mit den Anteilen dient nur dazu, die neue Vereinbarung zu erläutern.
Wird eine bereits eingegangene Zahlung zurückerstattet, reicht es nicht, die Aufteilung zu ändern: Die Rückerstattung muss mit der erforderlichen Berechtigung und über den dafür vorgesehenen Ablauf erfolgen. Die Betriebsleitung sollte dem Personal einen klaren Eskalationsweg vorgeben, statt zu verlangen, dass Mitarbeitende Differenzen eigenmächtig ausgleichen, um einen Streit beizulegen. Halten Sie fest, was bestätigt ist und was noch bearbeitet werden muss. So kann die nächste Servicekraft übernehmen, ohne dass die Gäste die Zusammenhänge am ganzen Tisch erneut erklären müssen.